Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Türkei
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Türkei: Ausgleichsanspruch nach Art. 122 TTK – auch für Vertragshändler
Das türkische Handelsgesetzbuch kennt einen Ausgleichsanspruch nach deutschem Vorbild, den die Rechtsprechung auch auf Vertragshändler anwendet.