Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Internationales Vertriebsrecht
Internationales Handelsvertreterrecht: Rechtswahl, Gerichtsstand, zwingendes Recht und Länderberichte.
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Türkei: Ausgleichsanspruch nach Art. 122 TTK – auch für Vertragshändler
Das türkische Handelsgesetzbuch kennt einen Ausgleichsanspruch nach deutschem Vorbild, den die Rechtsprechung auch auf Vertragshändler anwendet.
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Handelsvertreter in den USA: kein Ausgleich, aber Provisionsschutz
In den USA gibt es kein bundesweites Handelsvertreterrecht. Welche Regeln der Bundesstaaten deutsche Unternehmen kennen sollten.
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Österreich: Ausgleichsanspruch nach dem Handelsvertretergesetz
Das österreichische HVertrG ähnelt dem deutschen Recht, weicht aber in Details ab. Was bei Vertretern in Österreich zu beachten ist.
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Commercial Courts: Englischsprachige Wirtschaftsprozesse ab April 2025
Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz können die Länder ab 1. April 2025 Commercial Courts einrichten. Eine Alternative für internationale Vertriebsstreitigkeiten?
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Vertriebsverträge mit Partnern in China
Kein gesetzlicher Ausgleich, aber viele Fallstricke: Worauf es bei Handelsvertreter- und Distributionsverträgen mit China ankommt.
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Vollstreckung von Schiedssprüchen nach dem New Yorker Übereinkommen
Warum Schiedssprüche im internationalen Vertrieb oft leichter durchsetzbar sind als Urteile – und welche Einwände es gibt.
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Ausgleich auch bei Kündigung in der Probezeit
Eine vereinbarte Probezeit schließt den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nicht aus. Was der EuGH dazu entschieden hat.
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Gerichtsstand bei internationalen Handelsvertreterverträgen
Brüssel Ia, Lugano-Übereinkommen und Drittstaaten: wo Streitigkeiten mit ausländischen Handelsvertretern ausgetragen werden.
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Italien: Handelsvertreter, Kollektivverträge (AEC) und Enasarco
In Italien bestimmen neben dem Codice civile auch Kollektivvereinbarungen und die Enasarco-Kasse die Rechte von Handelsvertretern.
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Schiedsklausel im Handelsvertretervertrag: Chancen und Fallstricke
Schiedsklauseln bieten im internationalen Vertrieb viele Vorteile. Doch in Kombination mit Drittstaatenrecht drohen Probleme.