Maschinenverordnung ab Januar 2027: Vertriebsverträge jetzt anpassen

In wenigen Monaten, am 20. Januar 2027, gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unmittelbar. Wer Maschinen über Händler, Importeure oder Handelsvertreter vertreibt, sollte seine Verträge jetzt überprüfen.

Checkliste für Vertriebsverträge

  • Rollenklärung: Wer ist Hersteller, Importeur, Händler – und wer wird es bei Umbauten?
  • Dokumentation: Bereitstellung digitaler Betriebsanleitungen und Konformitätsunterlagen
  • Software und Cybersicherheit: Updates, Schnittstellen und Zugriffsrechte
  • Meldewege bei Risiken und Mitwirkung an Korrekturmaßnahmen
  • Haftungs- und Kostenverteilung, Versicherungsschutz

Wesentliche Veränderungen

Besonders heikel sind Händler und Integratoren, die Maschinen anpassen oder zu Anlagen verketten. Wer eine wesentliche Veränderung vornimmt, kann Herstellerpflichten übernehmen. Klare vertragliche Grenzen und Freigabeprozesse schützen beide Seiten.