Mediation und Schiedsgutachten im Vertriebsstreit

Vertriebsbeziehungen sind oft langjährige Partnerschaften. Kommt es zum Streit, wollen die Beteiligten nicht immer sofort einen Prozess führen – vor allem, wenn die Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll.

Mediation

In der Mediation unterstützt ein neutraler Dritter die Parteien dabei, selbst eine Lösung zu finden. Sie ist vertraulich, schnell und eignet sich besonders, wenn neben rechtlichen auch wirtschaftliche und persönliche Interessen im Spiel sind – etwa bei der Neuordnung eines Vertriebsnetzes.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachter entscheidet verbindlich über einzelne Tatsachen- oder Bewertungsfragen, etwa über die Höhe der Provisionen, die Bewertung eines Lagerbestands oder technische Fragen zur Produktqualität. Das Verfahren ist deutlich schneller als ein Prozess und lässt den übrigen Streit unberührt.

Gestufte Streitbeilegungsklauseln

Bewährt haben sich gestufte Klauseln: zunächst Verhandlung der Geschäftsleitungen, dann Mediation, schließlich Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wichtig sind klare Fristen, damit die Klausel nicht zur Verzögerungstaktik wird und Ausschlussfristen wie die Jahresfrist für den Ausgleich gewahrt bleiben.