Am 29. Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Pflichten in der Lieferkette
Neu ist, dass die Verordnung ausdrücklich Pflichten für alle Wirtschaftsakteure regelt – Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler. Händler müssen etwa prüfen, ob die CE-Kennzeichnung angebracht ist und die erforderlichen Unterlagen beiliegen. Wer eine Maschine wesentlich verändert, kann selbst zum Hersteller werden.
Digitale Betriebsanleitung und Software
Betriebsanleitungen dürfen künftig grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Zugleich rücken Software, Cybersicherheit und selbstlernende Systeme stärker in den Fokus.
Für Händler- und Importeursverträge empfiehlt es sich, die neuen Pflichten frühzeitig vertraglich zu verteilen: Dokumentation, Rückverfolgbarkeit, Meldungen und Haftung bei Änderungen am Produkt.