Der Online-Handel ist für viele Hersteller Chance und Risiko zugleich. Die neue Vertikal-GVO und die zugehörigen Leitlinien der EU-Kommission geben klarere Antworten auf die Frage, wie weit Hersteller den Internetvertrieb ihrer Händler steuern dürfen.
Zulässig
- Qualitätsanforderungen an Online-Shops, insbesondere im selektiven Vertrieb
- Verbote des Verkaufs über Drittplattformen, sofern der Online-Vertrieb insgesamt nicht verhindert wird
- Unverbindliche Preisempfehlungen
Unzulässig
- Ein vollständiges Verbot des Internetvertriebs
- Mindest- oder Festpreise, auch durch indirekten Druck
- Beschränkungen, die die wirksame Nutzung von Preisvergleichsdiensten oder Online-Werbung insgesamt verhindern
Verstöße können zur Nichtigkeit der Klausel, zu Bußgeldern und zu Schadensersatzansprüchen führen. Eine kartellrechtliche Prüfung des Händlervertrags ist daher unverzichtbar.