Neue Vertikal-GVO (EU) 2022/720 tritt am 1. Juni in Kraft

Am 1. Juni 2022 löst die Verordnung (EU) 2022/720 die bisherige Vertikal-GVO ab. Sie bestimmt, welche Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern kartellrechtlich freigestellt sind. Für bestehende Verträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2023.

Die wichtigsten Änderungen

  • Dualer Vertrieb: Informationsaustausch zwischen Hersteller und Händler, die zugleich Wettbewerber sind, wird enger begrenzt.
  • Alleinvertrieb: Gebiete oder Kundengruppen können künftig bis zu fünf Händlern exklusiv zugewiesen werden.
  • Doppelpreissysteme: Unterschiedliche Großhandelspreise für Online- und Offline-Verkauf sind unter Bedingungen zulässig.
  • Plattformen: Online-Vermittlungsdienste sind keine Abnehmer, sondern Anbieter – mit Folgen für Hybridplattformen.

Unverändert verboten bleibt die Preisbindung der zweiten Hand. Hersteller und Händler sollten ihre Verträge bis Ende Mai 2023 anpassen.