Online-Vertrieb nach der neuen Vertikal-GVO: Plattformverbote und Preisvorgaben

Der Online-Handel ist für viele Hersteller Chance und Risiko zugleich. Die neue Vertikal-GVO und die zugehörigen Leitlinien der EU-Kommission geben klarere Antworten auf die Frage, wie weit Hersteller den Internetvertrieb ihrer Händler steuern dürfen.

Zulässig

  • Qualitätsanforderungen an Online-Shops, insbesondere im selektiven Vertrieb
  • Verbote des Verkaufs über Drittplattformen, sofern der Online-Vertrieb insgesamt nicht verhindert wird
  • Unverbindliche Preisempfehlungen

Unzulässig

  • Ein vollständiges Verbot des Internetvertriebs
  • Mindest- oder Festpreise, auch durch indirekten Druck
  • Beschränkungen, die die wirksame Nutzung von Preisvergleichsdiensten oder Online-Werbung insgesamt verhindern

Verstöße können zur Nichtigkeit der Klausel, zu Bußgeldern und zu Schadensersatzansprüchen führen. Eine kartellrechtliche Prüfung des Händlervertrags ist daher unverzichtbar.