Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ab 13. Dezember 2024: Neue Pflichten im Vertrieb

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und betrifft alle Verbraucherprodukte, für die keine spezielleren Vorschriften gelten.

Neue Pflichten für Händler

  • Prüfung von Herstellerangaben, Kennzeichnung und Sicherheitsinformationen vor dem Inverkehrbringen
  • erweiterte Informationspflichten im Online-Verkauf
  • Mitwirkung an Rückrufen und Meldung gefährlicher Produkte
  • Erfordernis eines verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der EU

Auswirkungen auf Vertriebsverträge

Hersteller und Händler sollten festlegen, wer welche Angaben liefert, wer Meldungen abgibt und wer die Kosten eines Rückrufs trägt. Besonders Hersteller außerhalb der EU benötigen einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur – eine Rolle, die häufig dem Importeur oder Distributor zufällt und vertraglich sauber geregelt werden muss.