Commercial Courts: Englischsprachige Wirtschaftsprozesse ab April 2025

Zum 1. April 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland in Kraft. Es erlaubt den Ländern, für bedeutende Wirtschaftsstreitigkeiten Commercial Courts bei den Oberlandesgerichten und Commercial Chambers bei den Landgerichten einzurichten. Verfahren können dort vollständig auf Englisch geführt werden.

Was neu ist

  • Englisch als Verfahrenssprache, wenn die Parteien dies vereinbaren
  • Commercial Courts in erster Instanz ab einem Streitwert von einer Million Euro, wenn die Parteien dies vereinbaren
  • verbesserter Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren
  • frühe Verfahrensplanung, ähnlich wie im Schiedsverfahren

Alternative zum Schiedsverfahren?

Für Vertriebsstreitigkeiten innerhalb Europas kann ein Commercial Court eine kostengünstige Alternative sein, denn Urteile sind nach Brüssel Ia in der EU leicht vollstreckbar. Gegenüber Partnern außerhalb Europas bleibt das Schiedsverfahren wegen des New Yorker Übereinkommens meist überlegen. Welche Länder Commercial Courts einrichten, bleibt abzuwarten.