Schiedsklausel im Handelsvertretervertrag: Chancen und Fallstricke

Im internationalen Vertrieb sind Schiedsklauseln weit verbreitet – zu Recht: Schiedssprüche sind weltweit vollstreckbar, das Verfahren ist vertraulich und die Parteien können Schiedsrichter mit Branchenkenntnis wählen.

Bausteine einer guten Schiedsklausel

  • Institution und Schiedsordnung (z. B. DIS, ICC, Swiss Rules, VIAC)
  • Schiedsort, Verfahrenssprache und Anzahl der Schiedsrichter
  • Regelungen zu Eilmaßnahmen und zum beschleunigten Verfahren

Der Fallstrick: zwingender Ausgleich

Wird eine Schiedsklausel mit der Wahl eines Rechts außerhalb der EU kombiniert, droht die Unwirksamkeit, wenn das Schiedsgericht den zwingenden Ausgleichsanspruch eines in der EU tätigen Handelsvertreters voraussichtlich nicht anwenden würde. Deutsche Gerichte haben solche Klauseln bereits für unbeachtlich gehalten (vgl. OLG München, Urt. v. 17.05.2006 – 7 U 1781/06).

Die Lösung liegt meist in einer abgestimmten Gestaltung: Schiedsort und Rechtswahl so wählen, dass die Klausel auch vor staatlichen Gerichten Bestand hat.