Der Vertrieb von Arzneimitteln ist stark reguliert. Wer selbständige Handelsvertreter oder Vertriebspartner einsetzt, muss neben dem HGB auch arzneimittel- und heilmittelwerberechtliche Vorgaben im Blick behalten.
Regulatorische Anforderungen
- Sachkenntnis der Pharmaberater nach § 75 AMG und Informationspflichten nach § 76 AMG
- Grenzen der Werbung und Zuwendungen nach dem Heilmittelwerbegesetz
- Meldung von Nebenwirkungen und Einbindung in das Pharmakovigilanzsystem
- Großhandels- und GDP-Anforderungen bei Vertriebspartnern mit eigenem Lager
Ausgleich bei Pharmaprodukten
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird oft diskutiert, ob der Vertreter überhaupt „Kunden geworben“ hat – Ärzte verordnen, Apotheken und Großhändler kaufen. Hier kommt es auf eine genaue Analyse der Absatzwege und der tatsächlichen Tätigkeit an. Fachkenntnis über Indikation, Wettbewerbsprodukte und Patentlaufzeiten hilft, die Prognose belastbar zu begründen.