Kfz-GVO verlängert bis 2028: Was für den Aftermarket gilt

Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 461/2010 wäre am 31. Mai 2023 ausgelaufen. Mit der Verordnung (EU) 2023/822 hat die EU-Kommission sie bis zum 31. Mai 2028 verlängert.

Inhalt

Die Kfz-GVO betrifft vor allem den Kfz-Anschlussmarkt: Ersatzteilvertrieb, Reparatur und Wartung. Für den Vertrieb von Neufahrzeugen gilt seit 2013 die allgemeine Vertikal-GVO. Die Kommission hat ihre ergänzenden Leitlinien überarbeitet und dabei den Zugang unabhängiger Werkstätten zu technischen Informationen, Werkzeugen und Fahrzeugdaten hervorgehoben.

Bedeutung für Händler und Werkstätten

Mit der zunehmenden Digitalisierung von Fahrzeugen werden Datenzugang und Diagnosesoftware zum Wettbewerbsfaktor. Werkstatt- und Teilehändlerverträge sollten deshalb klare Regelungen zu Daten, Software-Updates und Schulungen enthalten.