Handelsvertreter kennen die Höhe ihrer offenen Provisionen oft nicht, weil der Unternehmer die nötigen Informationen zurückhält. Die Zivilprozessordnung bietet hierfür die Stufenklage nach § 254 ZPO.
Die Stufen
- Auskunft und Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte
- gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit oder Bucheinsicht
- Zahlung der sich daraus ergebenden Provision
Vorteile
Schon mit Erhebung der Stufenklage wird die Verjährung des Zahlungsanspruchs gehemmt, obwohl dieser noch nicht beziffert ist. Zuständig ist in der Regel die Kammer für Handelssachen beim Landgericht. Die Verfahren können sich über mehrere Instanzen ziehen; oft führt aber bereits der erstinstanzliche Auskunftstitel zu einer Einigung.