EU Data Act seit 12. September 2025: Datenzugang zwischen Hersteller und Händler

Seit dem 12. September 2025 gilt die Verordnung (EU) 2023/2854, der sogenannte Data Act. Sie betrifft vernetzte Produkte – von Industriemaschinen über Fahrzeuge bis zu Medizingeräten – und die dazugehörigen Dienste.

Kernpunkte

  • Nutzer erhalten Zugang zu den bei der Nutzung erzeugten Produktdaten und können sie an Dritte weitergeben lassen.
  • Vor Vertragsschluss sind Informationen über Art und Umfang der Daten bereitzustellen.
  • Bestimmte einseitig auferlegte Datenklauseln gegenüber Unternehmen sind unwirksam.

Folgen für den Vertrieb

Händler und Servicepartner stehen oft zwischen Hersteller und Endkunde. Sie müssen wissen, wer die Informationspflichten erfüllt, wer Datenzugang gewährt und wie Geschäftsgeheimnisse geschützt werden. Gleichzeitig eröffnet der Data Act unabhängigen Servicebetrieben neue Möglichkeiten – etwa beim Wartungsgeschäft. Vertriebs- und Serviceverträge sollten deshalb um Datenklauseln ergänzt werden.