Die USA sind für deutsche Industrieunternehmen einer der wichtigsten Exportmärkte. Viele setzen dort sogenannte Sales Representatives ein. Rechtlich ist das Bild zersplittert: Ein bundesweites Handelsvertretergesetz gibt es nicht.
Kein gesetzlicher Ausgleich
Einen Ausgleichsanspruch wie nach § 89b HGB kennt das US-Recht grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist der Vertrag. Viele Bundesstaaten haben jedoch Gesetze zum Schutz von Provisionsansprüchen erlassen, die schriftliche Verträge, Abrechnungsfristen nach Vertragsende und teils Strafzuschläge bei verspäteter Zahlung vorsehen.
Händlerschutzgesetze
Für Vertragshändler bestehen in einigen Staaten und Branchen besondere Dealer-Protection-Gesetze, die eine Kündigung nur aus wichtigem Grund erlauben. Diese können trotz Rechtswahl anwendbar sein.
Streitbeilegung
US-Prozesse sind teuer, unter anderem wegen der weitreichenden Discovery. Deshalb werden in Vertriebsverträgen häufig Schiedsklauseln vereinbart, etwa nach den Regeln des ICDR oder der ICC.