Zum 1. Januar 2021 ist die revidierte Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum eingeleiteten Verfahren.
Die wichtigsten Neuerungen
- Mündliche Verhandlungen können ausdrücklich auch per Videokonferenz stattfinden.
- Prozessfinanzierung durch Dritte ist offenzulegen.
- Erleichterte Einbeziehung weiterer Parteien und Verbindung von Verfahren.
- Höhere Streitwertgrenze für das beschleunigte Verfahren.
Bedeutung für den Vertrieb
Vertriebsstreitigkeiten betreffen oft mehrere Gesellschaften einer Gruppe – Hersteller, Vertriebsgesellschaft, Händler. Die neuen Regeln zur Verbindung von Verfahren helfen, parallele Prozesse zu vermeiden. Das beschleunigte Verfahren eignet sich für Provisions- und Ausgleichsstreitigkeiten mittlerer Größe.