Brexit: Handelsvertreter im Vereinigten Königreich zum Jahreswechsel

Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 endet die Brexit-Übergangsphase. Ab dann gelten EU-Verordnungen wie Rom I und Brüssel Ia im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr unmittelbar. Für Vertriebsverträge hat das spürbare Folgen.

Materielles Recht

Die britischen Commercial Agents Regulations 1993 bleiben in Kraft. Sie kennen neben der Indemnity (vergleichbar dem deutschen Ausgleich) die oft höhere Compensation. Ob und wie weit britische Gerichte künftig der Auslegung durch den EuGH folgen, ist offen.

Gerichtsstand und Vollstreckung

Die vereinfachte Anerkennung von Urteilen nach Brüssel Ia entfällt. Das macht Schiedsklauseln attraktiver, denn Schiedssprüche bleiben nach dem New Yorker Übereinkommen in beiden Richtungen vollstreckbar.

Unsere Empfehlung: Bestehende Verträge auf Rechtswahl, Gerichtsstand und Vollstreckbarkeit prüfen und gegebenenfalls noch vor dem Jahreswechsel anpassen.