Seit Ende Februar 2022 hat die EU umfangreiche Sanktionen gegen Russland erlassen. Viele deutsche Unternehmen müssen ihre Vertriebsbeziehungen mit russischen Händlern und Handelsvertretern überprüfen.
Rechtliche Unmöglichkeit und Kündigung
Soweit Lieferungen oder Leistungen durch Sanktionen verboten sind, darf der Vertrag insoweit nicht erfüllt werden. Ob dies eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt, hängt vom Umfang der betroffenen Produkte, der voraussichtlichen Dauer und dem anwendbaren Recht ab. Oft ist eine Aussetzung oder Teilkündigung vorzugswürdig.
Ausgleich und Schadensersatz
Beendet der Unternehmer den Vertrag, kann je nach Recht und Fallgestaltung ein Ausgleichsanspruch entstehen. Zugleich verbieten Sanktionsregelungen teilweise die Erfüllung von Ansprüchen sanktionierter Personen. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation der Gründe und eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Sanktionsverordnung.
Für künftige Verträge empfehlen sich ausdrückliche Sanktions- und Exportkontrollklauseln.