Italien: Handelsvertreter, Kollektivverträge (AEC) und Enasarco

Italien hat eine lange Tradition des Vertriebs über agenti di commercio. Wer dort Handelsvertreter einsetzt, muss drei Ebenen beachten: den Codice civile, die Kollektivvereinbarungen (Accordi Economici Collettivi, AEC) und die Sozialkasse Enasarco.

Ausgleich nach Art. 1751 c.c.

Der gesetzliche Ausgleich entspricht im Ansatz der Richtlinie und ist auf eine Jahresvergütung nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre begrenzt. Die AEC sehen daneben eigene Berechnungsmethoden und Zusatzleistungen vor. In der Praxis entsteht daraus oft Streit, welche Berechnung für den Vertreter günstiger ist.

Enasarco und Steuern

Für Handelsvertreter, die in Italien tätig sind, sind grundsätzlich Beiträge zur Enasarco-Kasse abzuführen – auch durch ausländische Prinzipale. Hinzu kommen Rückstellungen und steuerliche Fragen. Wer diese Pflichten übersieht, riskiert Nachforderungen.

Wir arbeiten in Italien mit erfahrenen Partnerkanzleien zusammen und koordinieren die Beratung aus Hannover.