Neue ICC-Schiedsgerichtsordnung 2021: Was sich für Vertriebsstreitigkeiten ändert

Zum 1. Januar 2021 ist die revidierte Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum eingeleiteten Verfahren.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Mündliche Verhandlungen können ausdrücklich auch per Videokonferenz stattfinden.
  • Prozessfinanzierung durch Dritte ist offenzulegen.
  • Erleichterte Einbeziehung weiterer Parteien und Verbindung von Verfahren.
  • Höhere Streitwertgrenze für das beschleunigte Verfahren.

Bedeutung für den Vertrieb

Vertriebsstreitigkeiten betreffen oft mehrere Gesellschaften einer Gruppe – Hersteller, Vertriebsgesellschaft, Händler. Die neuen Regeln zur Verbindung von Verfahren helfen, parallele Prozesse zu vermeiden. Das beschleunigte Verfahren eignet sich für Provisions- und Ausgleichsstreitigkeiten mittlerer Größe.